Ob erfahrener Pendler oder Gelegenheitsradler – im deutschen Straßenverkehr den Überblick zu behalten, ist nicht immer einfach. Besonders für Radfahrer gibt es eine Vielzahl von Verkehrszeichen, die von Geboten über Verbote bis hin zu speziellen Privilegien reichen. Wer sie kennt, ist nicht nur sicherer unterwegs, sondern vermeidet auch Bußgelder und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern.
Nachfolgend findest du deshalb alle Fahrrad-Verkehrszeichen im deutschen Straßenverkehr nach aktueller StVO(öffnet in neuem Tab).
- Die Wichtigsten Gebote: Wo du fahren musst!
- Die Komfortzone: Fahrradstraßen & Radschnellwege
- Geteilte Räume: Rücksicht ist alles
- Verbote & Ausnahmen: Wo es nicht weitergeht (oder doch?)
- Gefahr & Vorfahrt: Augen auf im Verkehr!
- Sonderzeichen für Spezialfälle: E-Bikes, Lastenräder & Co.
- Mehr als Schilder: Markierungen auf der Fahrbahn
- Grundlagen: Rechte & Systematik der Schilder
Die Wichtigsten Gebote: Wo du fahren musst!
Diese blauen, runden Schilder sind die grundlegenden Wegweiser für Radfahrer. Sie zeigen an, wo du fahren musst.
Verkehrszeichen 237 – Radweg
Dieses Schild markiert einen reinen Radweg. Die Regel ist klar: Radfahrer müssen diesen Weg benutzen (Benutzungspflicht), sofern er vorhanden und sicher befahrbar ist. Für Fußgänger und andere Fahrzeuge ist er tabu. Das Ende wird durch das Zusatzzeichen „Ende“ (VZ 1012-31) angezeigt, danach darfst du wieder auf die Fahrbahn.
Verkehrszeichen 240 – Gemeinsamer Geh- und Radweg
Hier teilst du dir den Weg mit Fußgängern. Das bedeutet: gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot. Passe deine Geschwindigkeit an und rechne immer mit Fußgängern, Kindern oder Hunden.
Verkehrszeichen 241 – Getrennter Geh- und Radweg
Der Weg ist hier durch eine Linie oder baulich in einen Bereich für Fußgänger und einen für Radfahrer aufgeteilt. Du musst zwingend auf der für Radfahrer gekennzeichneten Seite bleiben.
Die Komfortzone: Fahrradstraßen & Radschnellwege
Verkehrszeichen 244.1 & 244.2 – Beginn & Ende einer Fahrradstraße
Die Fahrradstraße ist die Komfortzone für Radler. Hier haben Radfahrer Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge sind nur mit einem entsprechenden Zusatzzeichen erlaubt und müssen sich dem Tempo der Radfahrer anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Das Ende der Zone wird durch das durchgestrichene Schild (VZ 244.2) markiert.
- Radfahrer haben Vorrang.
- Nebeneinander fahren ist erlaubt.
- Höchstgeschwindigkeit für alle: 30 km/h.
- Motorisierter Verkehr muss sich anpassen.
Verkehrszeichen 350.1 – Radschnellweg
Markiert speziell ausgebaute, breite und oft vom Autoverkehr getrennte Wege, die schnelles und komfortables Radfahren über längere Distanzen ermöglichen sollen.
Geteilte Räume: Rücksicht ist alles
Verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1 & 325.2)
Hier haben Fußgänger absoluten Vorrang. Du darfst als Radfahrer fahren, musst dich aber an Schrittgeschwindigkeit halten und auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen. Das Ende wird durch das durchgestrichene Schild (VZ 325.2) angezeigt.
Gehweg mit Zusatzzeichen „Radfahrer frei“
In Ausnahmefällen darfst du hier den Gehweg benutzen. Du bist aber nur Gast: Fahre in Schrittgeschwindigkeit und nimm maximale Rücksicht auf Fußgänger, die immer Vorrang haben.
Verbote & Ausnahmen: Wo es nicht weitergeht (oder doch?)
Diese Schilder setzen klare Grenzen, bieten aber oft durch Zusatzzeichen clevere Ausnahmen für den Radverkehr.
Verkehrszeichen 254 – Verbot für Radfahrer
Dieses Schild ist unmissverständlich: Hier darfst du mit dem Fahrrad nicht weiterfahren, weder auf der Fahrbahn noch auf dem Gehweg. Man findet es häufig vor Tunneln, Kraftfahrstraßen oder bestimmten Brücken.
Verkehrszeichen 267 – Einfahrt verboten
Das klassische Einbahnstraßenschild. Ohne Zusatz ist die Einfahrt für alle Fahrzeuge, auch Fahrräder, verboten. Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ macht den Weg jedoch für dich frei und erlaubt das Fahren entgegen der Einbahnstraße.
Verkehrszeichen 357 – Durchfahrt verboten
Der Durchgangsverkehr ist hier für alle Fahrzeuge verboten. Aber auch hier gilt: Mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ darfst du mit dem Fahrrad trotzdem passieren, während andere umkehren müssen.
Verkehrszeichen 260 – Verbot für Kraftfahrzeuge
Ein Segen für Radfahrer! Dieses Schild verbietet die Durchfahrt nur für motorisierte Fahrzeuge. Du darfst hier ganz legal weiterfahren, auch ohne ein explizites „Radfahrer frei“-Schild. Häufig findet man es in Wohngebieten oder Naturzonen.
Verkehrszeichen 357-50 – Durchlässige Sackgasse
Diese Kennzeichnung ist ein großer Vorteil. Sie zeigt an, dass eine Sackgasse für den Autoverkehr zwar endet, für dich als Radfahrer und für Fußgänger aber einen Durchgang oder eine Weiterfahrt ermöglicht.
Gefahr & Vorfahrt: Augen auf im Verkehr!
Sicherheit geht vor. Diese Schilder weisen auf potenzielle Gefahren hin oder regeln die Vorfahrt.
Verkehrszeichen 721 – Grünpfeil nur für Radfahrer
Ein exklusives Recht für Radfahrer: Bei roter Ampel darfst du nach rechts abbiegen, wenn du zuvor angehalten und dich vergewissert hast, dass die Bahn frei ist und niemand gefährdet wird.
Verkehrszeichen 138-10 – Achtung Radverkehr
Dieses Zeichen warnt andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Autofahrer, dass an dieser Stelle verstärkt mit querenden oder fahrenden Radfahrern zu rechnen ist.
Zusatzzeichen 1000-32 – Radfahrer kreuzen
Dieses Zusatzzeichen findet sich oft unter Gefahr- oder Vorfahrtszeichen und warnt Autofahrer, dass an dieser Stelle Radfahrer die Fahrbahn queren. Als Radfahrer solltest du dennoch auf deinen Vorrang achten und vorsichtig sein.
Verkehrszeichen 205 & 206 – Vorfahrt gewähren & Stop
Diese fundamentalen Verkehrsregeln gelten selbstverständlich auch für dich. Am Stoppschild bedeutet das: Anhalten, Füße auf den Boden, Verkehr prüfen und erst dann weiterfahren. Beim „Vorfahrt gewähren“-Schild musst du warten, wenn anderer Verkehr kreuzt.
Sonderzeichen für Spezialfälle: E-Bikes, Lastenräder & Co.
Zusatzzeichen 1010-69 – Lastenfahrrad frei
Dieses moderne Zeichen gibt bestimmte Bereiche, wie Parkflächen oder Ladezonen, speziell für die immer beliebter werdenden Lastenfahrräder frei.
Verkehrszeichen 1022-13 – E-Bikes frei
Dieses Zusatzzeichen erlaubt die Nutzung durch E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h – also klassische Pedelecs. Schnelle E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) sind hier ausgenommen.
Zusatzzeichen 1022-16 – Elektrokleinstfahrzeuge frei
Achtung, dieses Schild gilt nicht für E-Bikes! Es erlaubt Elektrokleinstfahrzeugen wie E-Scootern die Nutzung bestimmter Wege oder Bereiche, die sonst für den motorisierten Verkehr gesperrt sind.
Was solltest du bei Elektrofahrrädern beachten? Vor allem den rechtlichen Unterschied. Ein Pedelec (bis 25 km/h) gilt als Fahrrad. Ein S-Pedelec (bis 45 km/h) gilt als Kleinkraftrad und braucht Versicherungskennzeichen, Helm und Führerschein. Es darf nicht auf Radwegen fahren, außer es ist explizit erlaubt. Wer sich nicht auskennt, riskiert Bußgelder – oder noch schlimmer: Unfälle.
Mehr als Schilder: Markierungen auf der Fahrbahn
Nicht nur Schilder, auch Linien auf der Straße regeln den Verkehr für dich.
- Schutzstreifen (gestrichelte Linie, Zeichen 340): Dieser Bereich ist für Radfahrer vorgesehen. Autofahrer dürfen ihn bei Bedarf überfahren, dürfen dich dabei aber nicht gefährden.

- Radfahrstreifen (durchgezogene Linie, Zeichen 295): Dies ist ein exklusiver Bereich für dich. Er darf von Autos nicht befahren oder zum Halten genutzt werden.

- Wartelinie / Haifischzähne (Zeichen 341): Diese Markierung wird oft in Verbindung mit „Vorfahrt gewähren“ (VZ 205) eingesetzt und zeigt an, wo du anhalten musst, um Vorfahrt zu gewähren.

Grundlagen: Rechte & Systematik der Schilder
Viele Radfahrer verbinden Verkehrszeichen vor allem mit Pflichten – etwa der bekannten Radwegebenutzungspflicht. Doch die Beschilderung räumt dir auch explizite Rechte ein. Wer diese Zeichen kennt, bewegt sich nicht nur sicherer, sondern auch souveräner und oft sogar schneller durch den Verkehr.
Fahrradstraßen: Hier haben Radfahrende Vorrang. Der Autoverkehr ist nur zu Gast und muss sich unterordnen. Radler dürfen hier sogar nebeneinander fahren.
Das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“: Dieses kleine, aber mächtige Schild öffnet Einbahnstraßen in Gegenrichtung oder erlaubt das Befahren von Wegen, die sonst Fußgängern vorbehalten wären. Es schafft legale und sichere Abkürzungen im städtischen Raum.
Ein System mit vier Säulen
Um die Vielfalt der Schilder besser zu verstehen, kann man sie in die folgenden vier grundlegenden Kategorien einteilen:
- Gefahrzeichen (dreieckig mit rotem Rand): Sie sind deine Frühwarnsysteme. Sie machen dich auf Gefahren wie scharfe Kurven, unübersichtliche Kreuzungen oder schlechte Wegstrecken aufmerksam und mahnen zu besonderer Vorsicht.
- Vorschriftszeichen (meist rund): Diese geben klare Anweisungen. Die blauen Gebotszeichen schreiben ein Verhalten vor (z. B. „Hier musst du den Radweg benutzen“), während die rot umrandeten Verbotszeichen etwas untersagen (z. B. „Hier ist die Einfahrt für alle Fahrzeuge verboten“).
- Richtzeichen (meist eckig): Sie geben Hinweise und Informationen. Darunter fallen Wegweiser für Radfernwege, die Kennzeichnung einer Fahrradstraße oder das Schild, das das Ende eines Radweges anzeigt.
- Zusatzzeichen (klein, rechteckig, unter dem Hauptschild): Sie konkretisieren oder schränken die Gültigkeit des Hauptschildes ein. Das bereits erwähnte „Radfahrer frei“ ist das bekannteste Beispiel.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann ist ein Radweg benutzungspflichtig?
Ein Radweg muss nur dann benutzt werden, wenn er durch eines der runden, blauen Gebotsschilder (VZ 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Fehlt dieses Schild oder ist der Weg unbenutzbar, dürfen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren.
Darf ich als Radfahrer in eine Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fahren?
Ja, das ist erlaubt, aber nur wenn unter dem runden, roten „Einfahrt verboten“-Schild das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ angebracht ist. Ohne diese explizite Erlaubnis ist die Einfahrt auch für Radfahrer verboten.
Wo darf ich mit einem S-Pedelec (bis 45 km/h) fahren?
S-Pedelecs gelten rechtlich als Kleinkrafträder und dürfen Radwege grundsätzlich nicht benutzen, außer es ist durch ein spezielles Zusatzzeichen („Mofas frei“ oder „S-Pedelecs frei“) erlaubt. Sie gehören daher auf die Fahrbahn.
Was bedeutet das „Haifischzähne“-Symbol auf der Fahrbahn?
Die „Haifischzähne“ (Zeichen 341) sind eine Fahrbahnmarkierung, die das „Vorfahrt gewähren“-Schild (VZ 205) verdeutlicht. Sie zeigen die Wartelinie an, an der du dem Querverkehr Vorfahrt gewähren musst.