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Nach 36 Monaten endet der Leasingvertrag für das Dienstrad. Dies ist der entscheidende Moment für jeden Leasingnehmer. Der Vertrag läuft aus, die monatlichen Raten enden, und es stellt sich die zentrale Frage: Lohnt sich der Kauf des Rades, oder sollte es zurückgegeben werden?
Die Antwort hängt maßgeblich vom Restwertangebot ab. In den meisten Fällen liegt dieser Preis weit unter dem tatsächlichen Marktwert, was die Übernahme finanziell äußerst attraktiv macht. Um Klarheit zu schaffen, hilft ein Blick auf die konkreten Zahlen.
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Wie wird der Restwert beim Bikeleasing berechnet?
Das Ergebnis des Rechners basiert auf den gängigen Marktstandards der großen Leasinganbieter. Um zu verstehen, warum der angezeigte Preis in der Regel so günstig ausfällt, muss man die Mechanik hinter der Leasing-Kalkulation und die steuerlichen Rahmenbedingungen betrachten.
Die Faustformel: 17 % bis 18 % vom UVP
Die großen Leasinggesellschaften (wie JobRad, BusinessBike, Bikeleasing-Service etc.) bieten das Fahrrad am Ende der Laufzeit in der Regel nicht zum aktuellen Zeitwert an, sondern zu einem pauschalen Restwert. Dieser hat sich in der Branche bei 17 % bis 18 % des ursprünglichen Brutto-Listenpreises (UVP) eingependelt.
Es ist wichtig zu verstehen, dass dieser Wert im ursprünglichen Überlassungsvertrag fast nie schriftlich garantiert wird. Das hat steuerrechtliche Gründe: Würde der Leasinggeber bereits zu Beginn einen festen Kaufpreis zusichern, könnte das Finanzamt den Vertrag als „Ratenkauf“ einstufen. Die steuerlichen Vorteile der Gehaltsumwandlung wären damit gefährdet. Daher sprechen Anbieter von einem „Andienungsrecht“. In der Praxis erhalten jedoch nahezu alle Nutzer dieses Angebot, da die Leasinggeber kein Interesse an der Rücknahme und Lagerung tausender gebrauchter Fahrräder haben.
Die Steuerfalle: Warum das Finanzamt 40 % ansetzt
Hier liegt ein entscheidendes Detail, das oft für Verwirrung sorgt. Während die Leasinganbieter einen Restwert von ca. 18 % ansetzen, bewertet die Finanzverwaltung den Restwert eines Fahrrades nach drei Jahren Nutzung pauschal mit 40 % des Neupreises. Daraus ergibt sich eine steuerliche Lücke:
- Wert laut Finanzamt: 40 %
- Kaufpreis für den Nutzer: 18 %
- Differenz: 22 %
Diese Differenz von 22 % betrachtet der Staat als geschenkten Wert, also als „geldwerten Vorteil“. Normalerweise müsste der Arbeitnehmer diesen Vorteil in seiner Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.
Die Lösung für dieses Problem ist jedoch kundenfreundlich geregelt: Seriöse Leasinganbieter übernehmen die Versteuerung dieses geldwerten Vorteils pauschal nach § 37b EStG. Das bedeutet, die Steuerlast wird vom Leasinggeber getragen und nicht auf den Nutzer abgewälzt. Der Käufer zahlt somit effektiv nur die geforderten 18 %, ohne nachträgliche Forderungen des Finanzamts befürchten zu müssen. Es ist ratsam, darauf zu achten, dass man hierüber eine Bescheinigung erhält.
Konkretes Rechenbeispiel
Für Leser, die das Prinzip ohne den Rechner nachvollziehen möchten, verdeutlicht folgendes Beispiel die enorme Ersparnis durch die pauschale Besteuerung und den geringen Übernahmepreis: Angenommen, es wurde ein E-Bike mit einem Neupreis von 3.000 € geleast.
- Restwert laut Finanzamt (40 %): Nach drei Jahren taxiert der Staat das Rad noch auf 1.200 €.
- Tatsächlicher Kaufpreis (18 %): Das Angebot der Leasinggesellschaft beläuft sich jedoch nur auf 540 €.
Die Differenz von 660 € (geldwerter Vorteil) wird durch den Anbieter versteuert. Der Nutzer erhält also ein voll funktionsfähiges E-Bike für 540 €, obwohl es steuerlich und oft auch auf dem realen Gebrauchtmarkt noch mehr als das Doppelte wert ist.
Ablauf der Übernahme: Was passiert nach 36 Monaten?
Der Prozess der Bikeleasing Übernahme ist stark standardisiert, erfordert jedoch die Aufmerksamkeit des Nutzers, um Fristen nicht verstreichen zu lassen.
Das Kaufangebot der Leasinggesellschaft
Der Zeitplan ist meist strikt getaktet. Etwa drei bis vier Wochen vor dem offiziellen Vertragsende erhält der Nutzer (oder der Arbeitgeber zur Weiterleitung) eine Benachrichtigung per E-Mail oder Post. Darin enthalten ist das konkrete Kaufangebot zum errechneten Restwert.
Ein wichtiger Punkt hierbei ist die Aktivität: Das Rad geht nicht automatisch in das Eigentum des Nutzers über. Das Angebot muss aktiv angenommen werden. Dies geschieht meist durch einen Klick im Kundenportal oder durch die Überweisung des Kaufpreises innerhalb einer festgesetzten Frist. Wer nicht reagiert, löst oft automatisch den Rückgabeprozess aus.
Alternative: Rückgabe des Dienstrads
Entscheidet sich der Nutzer gegen den Kauf, muss das Rad an die Leasinggesellschaft zurückgegeben werden. Dieser Prozess ist logistisch oft aufwendiger als die Übernahme. Das Fahrrad muss in einem vertragsgemäßen Zustand sein. Das bedeutet:
- Es muss funktionsfähig und verkehrssicher sein.
- Sämtliches mitgeleastes Zubehör (Schloss, Akku-Ladegerät, Display) muss vollständig vorhanden sein.
- Das Rad muss oft gereinigt übergeben werden.
Die Rückgabe erfolgt je nach Anbieter entweder durch Abgabe beim ursprünglichen Fachhändler oder durch Abholung mittels einer Spedition (hierfür muss das Rad oft verpackt werden). Eventuelle Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, können dem Nutzer hierbei in Rechnung gestellt werden.
Lohnt sich der Kauf des Leasingrads privat?
Abschließend bleibt die wirtschaftliche Bewertung. Ist die Übernahme immer der richtige Weg?
Vergleich: Restwert vs. Gebrauchtwagenmarkt
Die Antwort ist fast immer: Ja. Ein drei Jahre altes, gut gepflegtes E-Bike ist auf dem freien Markt (z. B. Kleinanzeigen-Portale) in der Regel deutlich mehr wert als die 17 % oder 18 %, die der Leasinggeber verlangt. Selbst wenn der Nutzer das Rad privat nicht weiterfahren möchte – etwa weil er auf ein neues Modell umsteigen will – lohnt sich die Übernahme aus strategischen Gründen.
Die Strategie: Das Rad für den günstigen Restwert (z. B. 540 €) kaufen und anschließend zum Marktpreis (z. B. 1.200 €) privat weiterverkaufen. Diese sogenannte Arbitrage ermöglicht es oft, die Anzahlung für ein neues Leasingrad zu finanzieren oder einen direkten Gewinn zu erzielen.
Wann sich die Rückgabe eher lohnt
Es gibt wenige Ausnahmen, in denen eine Rückgabe sinnvoller ist als der Kauf. Dies betrifft vor allem Räder mit erheblichem Wartungsstau oder Defekten:
- Defekter Akku: Wenn die Akkukapazität massiv gesunken ist und ein Ersatzakku mehrere hundert Euro kosten würde.
- Starke Beschädigungen: Wenn das Rad einen Unfallschaden hat oder Komponenten wie Motor oder Rahmen defekt sind und keine Garantie mehr greift.
- Technologiewechsel: Wenn der Nutzer zwingend die allerneueste Motorengeneration wünscht und sich nicht mit dem Weiterverkauf des alten Rades belasten möchte.
In allen anderen Fällen, insbesondere bei intakten Rädern, ist die Ausübung der Kaufoption die wirtschaftlich vernünftigste Entscheidung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie viel kostet mich das Rad am Ende genau?
In der Regel liegt das Kaufangebot bei 17 % bis 18 % der ursprünglichen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP). Den genauen Betrag erhältst du ca. 3–4 Wochen vor Vertragsende per E-Mail.
Muss ich das Rad kaufen?
Nein, du hast keine Kaufpflicht. Du kannst das Angebot ablehnen und das Rad zurückgeben. Da der Marktpreis aber meist viel höher ist als der Restwert, verschenkst du bei der Rückgabe oft Geld.
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Wenn du das Angebot nicht aktiv annimmst, wird oft automatisch der Rückgabeprozess eingeleitet. Prüfe ab dem 35. Monat regelmäßig deine Mails (auch Spam), um das Angebot rechtzeitig zu bestätigen.
Wer zahlt die Steuer für den geldwerten Vorteil?
Das Finanzamt setzt 40 % Wert an, du zahlst nur ca. 18 %. Die Differenz versteuern fast alle großen Leasinganbieter pauschal für dich (§ 37b EStG). Lass dir das sicherheitshalber bescheinigen.
Kann ich das Rad sofort weiterverkaufen?
Ja. Sobald du den Kaufpreis überwiesen hast, gehört das Rad dir privat. Du kannst es behalten, verschenken oder gewinnbringend verkaufen.
Was mache ich bei einem defekten Akku?
Prüfe vor Annahme des Angebots den Zustand (SOH-Wert). Ist der Akku defekt und keine Garantie mehr vorhanden, kann die Rückgabe sinnvoller sein als ein Kauf mit teurer Reparatur.
Habe ich Garantie auf das übernommene Rad?
Du kaufst ein gebrauchtes Rad. Die Gewährleistung ist oft auf 12 Monate verkürzt, Herstellergarantien sind meist abgelaufen. Das technische Risiko liegt ab Kauf bei dir.